Aufgaben des Umweltreferats

Der Wurmberg im Winter

Die Aufgaben des Umweltreferats zielen im Wesentlichen in zwei Richtungen, sozusagen nach Außen und nach Innen.

Einerseits sind die berechtigten Interessen des Skisports gegenüber Umweltbehörden zu vertreten. Das beinhaltet die Erarbeitung von Stellungnahmen beispielweise in naturschutzrechtlichen Verfahren wie Erlass oder Änderung von Schutzgebietsverordnungen oder Überarbeitung des Nationalpark Wegeplans. Gegebenenfalls ist auch eine Kontaktaufnahme mit Umweltbehörden in eigener Initiative erforderlich, wenn Klärungsbedarf außerhalb von gesetzlichen Verfahren besteht.

Andererseits ist auf die Berücksichtigung von Umweltbelangen bei Planungen und Projekten des Verbandes hinzuwirken. Das betrifft sowohl die Vorbereitung von Baumaßnahmen wie im LLZ Sonnenberg als auch Beiträge zur ÜL-Ausbildung. Desweiteren können die Mitgliedsvereine auf Anfrage eine Beratung in Umweltbelangen erhalten.

Eine Mitarbeit auch in Teilaspekten ist jederzeit gern gesehen. Bei Interesse einfach Kontakt zu mir aufnehmen.

Verhaltensregeln

Sport in der freien Landschaft auszuüben bedeutet auch sich verantwortungsbewusst zu verhalten. Nur so können auch zukünftig Wintersporttreibende einmalige Erlebnisse in der Natur genießen:
• Müll gehört nicht in die Landschaft. Bitte nehmen Sie Verpackungen u. ä wieder mit und nutzen Sie die Müll- und Recyclingbehälter am Ende Ihres Ausfluges.
• Entnehmen Sie der Natur nichts. Jedes Tier und jede Pflanze hat seinen Platz in der Nährstoffkette des Schutzgebietes.
• Entzünden Sie kein Feuer im Wald! Auch bei kaltem Wetter breitet sich Feuer schnell aus.
• Bitte unterlassen Sie das Rauchen im Nationalpark wegen Waldbrandgefahr in der Zeit vom 15. Februar bis 31. Oktober.
• Leinen Sie Ihren Hund an. Unser treuer Begleiter kann schwach werden, wenn er Hirschkalb, Auerhahn oder Luchs riecht. Ersparen Sie den Tieren die Hetze und Ihrem Hund die Gefahr, zwischen metertiefen Granitklüften zu verschwinden.
• Verhalten Sie sich möglichst ruhig in der Natur. Ihre Chancen, Tiere zu beobachten, können dadurch nur steigen.
• Das Campen in der freien Landschaft ist nicht erlaubt.
• In Schutzgebieten wie dem Nationalpark Harz gilt das Wegegebot. Bitte bleiben Sie auf den beschilderten Loipen und Pisten.

Weiterführende Regelungen für verschiedene Zielgruppen enthalten die DSV-Umweltregeln.